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Prophylaxe zur Vorbeugung von Zahn- und Parodontalerkrankungen

Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen tragen zur langfristigen Gesunderhaltung der Zähne bei.

Viele Krankenkassen gewähren jährliche Zuschüsse zu Zahnreinigungen.

Wenn diese Prophylaxebehandlungen im Rahmen einer Erhaltungstherapie nach einer systematischen Parodontosebehandlung erfolgen, gehören sie sogar vollständig zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei der Zahnreinigung werden gezielt Verfärbungen und feste Auflagerungen entfernt. Allein dadurch ist oft eine Aufhellung der Zähne mit einem frischeren Erscheinungsbild zu erreichen. Ein belastendenes Bleichen (Bleaching) der Zähne, das oft zu einer Schädigung der Schmelzoberfläche mit Empfindlichkeiten der Zähne führt, lässt sich meist vermeiden.

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